BFSG: Barrierefreie Website als Pflicht
BFSG barrierefreie Website: Wen das Gesetz betrifft, welche Fristen gelten und welche Maßnahmen jetzt zählen. Praxisnah erklärt für Unternehmen.
Seit Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Viele Unternehmen fragen sich seither, ob ihre Website betroffen ist. Wer online verkauft oder digitale Dienste anbietet, sollte das Thema ernst nehmen.
Eine BFSG-konforme barrierefreie Website ist für viele Betriebe keine Kür mehr, sondern eine gesetzliche Anforderung. Trotzdem herrscht Unsicherheit: Betrifft mich das? Welche Fristen gelten? Was muss ich konkret ändern?
Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick. Wir erklären, wen das Gesetz betrifft, welche Maßnahmen typisch sind und wie Sie strukturiert vorgehen. Eine Rechtsberatung ersetzt der Text nicht.
Was das BFSG regelt
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen nutzbar zu machen.
Barrierefreiheit bedeutet dabei mehr als Rampen und Aufzüge. Im digitalen Raum geht es um Websites, Online-Shops und Apps. Auch Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen müssen Ihre Angebote bedienen können.
Das Gesetz orientiert sich an anerkannten Standards. Maßgeblich sind die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG. Diese Richtlinien definieren, wann digitale Inhalte als barrierefrei gelten.
Wen das Gesetz betrifft
Nicht jedes Unternehmen fällt automatisch unter das BFSG. Entscheidend sind die Art des Angebots und die Unternehmensgröße. Ein genauer Blick lohnt sich in jedem Fall.
Betroffene Angebote
Das Gesetz gilt vor allem für Unternehmen mit Verbraucherkontakt. Dazu zählen unter anderem:
- Online-Shops und E-Commerce-Angebote
- Bankdienstleistungen und Zahlungssysteme
- Buchungs- und Ticketsysteme
- Telekommunikations- und Streamingdienste
- Elektronische Verträge und Kundenportale
Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen online an Endverbraucher verkaufen, sollten Sie das Thema prüfen. Ein reiner Firmenauftritt ohne Verkaufsfunktion wird oft anders bewertet.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Es gibt eine wichtige Erleichterung. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und geringem Jahresumsatz beziehungsweise geringer Bilanzsumme.
Diese Ausnahme greift jedoch nicht bei Produkten. Verlassen Sie sich nicht pauschal darauf. Lassen Sie im Zweifel juristisch prüfen, ob Sie unter die Ausnahme fallen.
Fristen im Überblick
Die zentrale Regelung ist seit Mitte 2025 in Kraft. Neue Angebote müssen die Anforderungen seither erfüllen. Für einige Bestandsprodukte und laufende Verträge existieren Übergangsregelungen.
Wer heute eine neue Website oder einen neuen Shop plant, sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken. Nachrüsten ist meist aufwendiger als eine saubere Umsetzung im ersten Schritt. Warten Sie deshalb nicht auf die letzte Übergangsfrist.
Typische Maßnahmen für Ihre Website
Viele Anforderungen lassen sich mit klaren technischen und gestalterischen Schritten erfüllen. Die folgende Übersicht zeigt häufige Baustellen.
| Bereich | Typische Maßnahme |
|---|---|
| Struktur | Saubere Überschriften-Hierarchie und Landmarks |
| Bilder | Aussagekräftige Alternativtexte |
| Kontraste | Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund |
| Bedienung | Vollständige Tastatur-Navigation |
| Formulare | Klare Beschriftungen und Fehlermeldungen |
| Medien | Untertitel und Transkripte für Videos |
Technische Grundlagen
Die Basis bildet sauberer, semantischer Code. Screenreader lesen strukturierte Inhalte zuverlässiger vor. Auch die Reihenfolge der Elemente muss logisch sein.
Achten Sie auf eine durchgängige Bedienbarkeit per Tastatur. Nicht jeder Nutzer verwendet eine Maus. Fokus-Markierungen zeigen, wo sich der Nutzer gerade befindet.
Gestaltung und Inhalte
Gute Barrierefreiheit beginnt beim Design. Ausreichende Kontraste und lesbare Schriftgrößen helfen allen Besuchern. Verzichten Sie auf reine Farbcodierung als einzige Information.
Auch Ihre Texte spielen eine Rolle. Klare Sprache und verständliche Struktur erleichtern das Erfassen. Diese Punkte sollten Sie bei jedem Website-Relaunch berücksichtigen.
Barrierefreiheit als Chance
Betrachten Sie die Pflicht nicht nur als Aufwand. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen. Ältere Nutzer, mobile Besucher und Menschen mit Einschränkungen profitieren gleichermaßen.
Viele Maßnahmen wirken sich zudem positiv auf die Sichtbarkeit aus. Sauberer Code und klare Struktur unterstützen auch die Suchmaschinenoptimierung. Barrierefreiheit und technische Qualität gehen oft Hand in Hand.
Wer seinen Auftritt ohnehin überarbeitet, kann beides verbinden. Eine moderne Webentwicklung berücksichtigt Barrierefreiheit als Standard. So vermeiden Sie doppelte Arbeit.
So gehen Sie vor
Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Website. Ein Prüftool zeigt erste offensichtliche Mängel. Für eine belastbare Einschätzung ist eine manuelle Prüfung nötig.
Priorisieren Sie anschließend die gefundenen Punkte. Beheben Sie kritische Barrieren zuerst. Dokumentieren Sie Ihre Schritte, denn eine Erklärung zur Barrierefreiheit kann gefordert sein.
Wenn Ihr Online-Shop betroffen ist, planen Sie Anpassungen frühzeitig. Betreiber von Shopware- oder Shopify-Systemen sollten Themes und Erweiterungen prüfen. Auch WordPress-Seiten lassen sich schrittweise anpassen.
Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die Fragen, die zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns: info@labtrix.de
Vom Ratgeber zur Umsetzung
In der kostenlosen Erstberatung besprechen wir Ihre Anforderungen und zeigen, welcher Weg für Ihr Unternehmen passt.